Allgemeine
Geschäftsbedingungen der Firma
Reifenservice Stahl
§ 1 Allgemeines
Unsere Angebote und Lieferungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser
Geschäftsbedingungen, soweit nicht ausdrücklich etwas Anderes vereinbart ist.
Bis zur Übersendung neuer Geschäftsbedingungen gelten diese auch für künftige
Geschäftsbeziehungen.
Abweichende Vertrags- oder Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch ohne
unseren ausdrücklichen Widerspruch nicht Vertragsbestandteil
§ 2 Angebot
Alle Angebote sind freibleibend bis zum Zugang der Auftragsbestätigung. Bei
Ausführung einer Bestellung steht die Erteilung einer Rechnung der
Auftragsbestätigung gleich. Der Besteller bleibt vier Wochen vom Datum des
Zugangs seiner Bestellung daran gebunden.
§ 3 Preise
Alle Preise verstehen sich ab Lager. Verpackungen, Porto und Fracht gehen zu
Lasten des Kunden.
Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen enthalten. Sie wird
in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Maßgeblich für die Höhe der
auszuweisenden gesetzliche Mehrwertsteuer ist bei Geschäften mit Verbrauchern
der Tag des Vertragsschlusses, bei Geschäften mit Unternehmern der Tag der
Rechnungsstellung .
Den Preisen liegen die zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung gültigen Lohn-,
Material- und Zulieferungskosten zu Grunde.
Liegt zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Liefertermin ein Zeitraum von
mehr als vier Monaten, sind wir berechtigt, Preiserhöhungen weiterzugeben, vor
allem solche, die sich aus der Erhöhung unserer Einkaufspreise oder
Lohnkostenerhöhungen ergeben. Ist der Kunde Verbraucher und übersteigt die
Preiserhöhung 10 % des ursprünglich vereinbarten Preises, so ist dieser zum
Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
§ 4 Lieferung und Gefahrübergang
(1) Die Lieferzeit ist ungefähr. Angegebene Liefertermine sind nur dann
verbindlich, wenn diese von uns ausdrücklich und schriftlich als verbindlich
bezeichnet worden sind.
Nach Ablauf der Lieferzeit kann uns der Kunde - vorausgesetzt, dass er seine
vertraglichen Verpflichtungen erfüllt hat - schriftlich eine angemessene
Nachfrist von mindestens drei Wochen setzen. Nach Ablauf der Nachfrist kann der
Kunde innerhalb von 8 Tagen durch schriftliche Erklärung vom Vertrag
zurücktreten, andernfalls bleibt er an den Vertrag gebunden. Eine Wiederholung
der Fristsetzung und Rücktrittserklärung ist möglich.
Unvorhersehbare Ereignisse, die von uns nicht zu vertreten sind und die
Lieferung unmöglich machen, verzögern, wesentlich erschweren oder wirtschaftlich
unzumutbar machen, berechtigen uns, die Lieferfrist entsprechend zu verlängern
oder vom Vertrag zurückzutreten. Sofern wir von unserem Rücktrittsrecht Gebrauch
machen wollen, teilen wir dies nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses
unverzüglich dem Kunden mit, auch dann wenn zunächst eine Verlängerung der
Lieferzeit vereinbart war.
Als solche unvorhersehbaren Ereignisse sind insbesondere - auch bei
Zulieferfirmen (Erfüllungsgehilfen) - anzusehen: Höhere Gewalt, Ausnahmezustand,
behördliche Verfügungen, Aussperrung und Streik sowie sonstige
Betriebsstörungen, Verkehrsstörungen, Materialmangel.
Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Verzugs oder Unmöglichkeit sind
ausgeschlossen, es sei denn uns oder unseren Erfüllungsgehilfen trifft zumindest
grobfahrlässiges Verschulden oder es wird wegen der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit gehaftet
Liefer- und Erfüllungsort ist unser Firmensitz.
Der Versand erfolgt ab Lager auf Rechnung und Gefahr des Kunden.
Transportmittel, Versandweg und Verpackung sind, sofern keine besondere
Vereinbarung vorliegt, unserer Wahl überlassen.
Mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer oder einem sonst
mit der Ausführung der Versendung Beauftragten, spätestens mit dem Verlassen
unseres Lagers, geht die Gefahr auf den Kunden über.
Wir sind berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen und in Rechnung zu stellen. Der
Kunde ist verpflichtet, vorzeitige Lieferungen und Teillieferungen anzunehmen,
es sei denn, dass ihm die Annahme nicht zumutbar ist.
Wir sind nicht verpflichtet, ordnungsgemäß gelieferte Ware zurückzunehmen. Bei
einer Rücknahme von Waren aus Kulanz werden 10 % des Rechnungsendbetrages
zuzüglich Mehrwertsteuer als Bearbeitungsgebühr von der zu erteilenden
Gutschrift abgesetzt. Die Rückzahlung des Kaufpreises ist ausgeschlossen.
§ 5 Zahlung
Unsere Forderungen sind sofort bei Zugang unserer Rechnung beim Kunden ohne
Abzug fällig. Zahlungsziel, Skonti, Boni und Rabatte sind in jedem Einzelfall
schriftlich zu vereinbaren.
Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber angenommen. Kosten und Spesen
gehen zu Lasten des Bestellers.
Wird eine fällige Forderung nach Mahnung nicht bezahlt, sind wir berechtigt, bei
Geschäften mit Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5 % und bei Geschäften mit
Unternehmern in Höhe von 8 % über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu
verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens ist hierdurch nicht
ausgeschlossen. Dem Kunden bleibt jedoch ausdrücklich der Nachweis vorbehalten,
dass uns kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
Außerdem werden im Verzugsfall unsere sämtlichen Forderungen gegen den Kunden,
unabhängig von vereinbarten Zahlungszielen, sofort fällig.
Wir können Mahnkosten je Mahnung mit 5,00 € ansetzen.
Die Aufrechnung ist ausgeschlossen, es sei denn, dass die Aufrechnungsforderung
unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht
steht dem Kunden nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware bis zur
vollständigen Bezahlung vor. Bei Geschäften mit Unternehmern gilt dieser
Eigentumsvorbehalt auch, bis sämtliche, auch künftige und bedingte Forderungen
aus der Geschäftsverbindung erfüllt sind.
Übersteigt der Wert sämtlicher für uns bestehender Sicherheiten die Höhe unserer
gesicherten Ansprüche um mehr als 20 % werden wir auf verlangen des Kunden einen
entsprechenden Teil der Sicherungsrechte nach unserer Wahl freigeben.
Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Kunden eine Verpfändung
oder Sicherungsübereignung untersagt. Ein Weiterverkauf ist nur Wiederverkäufern
im geordneten Geschäftsgang gestattet.
Wird die Ware weiterverkauft oder verarbeitet, so tritt der Besteller sämtliche
Forderungen, die er durch den Weiterverkauf der unter Eigentumsvorbehalt
stehenden Ware oder hiermit verarbeiteten Sache erlangt, an uns ab.
Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen
Dritter hat der Kunde uns unverzüglich zu benachrichtigen.
Erfüllt der Kunde die vereinbarten Zahlungsbedingungen trotz Mahnung nicht, sind
wir nach erfolglosem Ablauf einer diesem gesetzten angemessen Frist zur Leistung
zum Rücktritt und zur Rücknahme der Ware berechtigt; die gesetzlichen
Bestimmungen über die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bleiben unberührt. Der
Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet.
Nach erklärtem Rücktritt sind wir berechtigt, die von uns gelieferte Ware,
montiert oder unmontiert, jederzeit wieder in Besitz zu nehmen. Der Kunde räumt
uns ausdrücklich das Recht ein, unsere Vorbehaltsware an jedem Ort zu
übernehmen, wir sind auch zur Demontage berechtigt. Der jeweilige Besitzer der
Ware ist vom Kunden unwiderruflich ermächtigt, die Ware an uns herauszugeben.
Bei Rücknahme von Vorbehaltsware erteilen wir Gutschrift in Höhe des
Tageswertes.
§ 7 Abtretungsverbot
Die Abtretung von Forderungen und Rechten durch den Kunden bedarf zur
Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung.
§ 8 Haftung für Sachmängel
Im Rahmen der folgenden Bedingungen haften wir für Sachmängel auf die Dauer von
24 Monaten für neue Ware und auf die Dauer von12 Monaten für gebrauchte Ware.
Ist der Kunde Unternehmer ist die Haftung für gebrauchte Ware ausgeschlossen.
Die Sachmängelhaftungsfristen berechnen sich jeweils ab Ablieferung der Ware an
den Kunden.
Die Begrenzung auf 12 Monate gilt nicht hinsichtlich Ansprüchen auf
Schadensersatz nach § 437 Nr. 3 BGB sofern uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
trifft oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
gehaftet wird. In diesen Fällen gelten die gesetzlichen Fristen.
Mängel sollen unverzüglich gerügt werden. Bei Geschäften mit Unternehmen müssen
offenkundige Mängel innerhalb vom 8 Tagen nach Ablieferung (Eingang beim Kunden)
schriftlich gerügt werden, nicht offenkundige Mängel innerhalb von 8 Tagen nach
Feststellung des Mangels. Verbraucher haben offenkundige Mängel binnen 14 Tagen
nach Ablieferung anzuzeigen. Bei Nichteinhaltung dieser Rügefristen gilt die von
uns gelieferte Ware als genehmigt. Sachmängelhaftungsansprüche sind in diesem
Fall ausgeschlossen.
Bei begründeter Mängelrüge ist der Sachmängelhaftungsanspruch bei Geschäften mit
Verbrauchern nach Wahl des Kunden auf Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung
beschränkt. Bei Geschäften mit Unternehmern haben wir das Recht, zwischen
Mangelbeseitigung und Ersatzlieferung zu wählen.
Sollten zwei Versuche der Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung fehlschlagen,
hat der Kunde das Recht zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.
Wir sind berechtigt, bei Ersatzlieferungen eine entsprechend dem Abnutzungsgrad
der reklamierten Ware geringere Gutschrift zu erteilen.
Bei berechtigter Sachmängelrüge tragen wir die im Zusammenhang mit der
Gewährleistungsabwicklung entstehenden Aufwendungen.
Jegliche Sachmängelhaftungsansprüche sind ausgeschlossen bei:
- Verwendung unserer Räder im Wettbewerb
- Veränderung an den Rädern und/oder am Fahrzeug
- Verwendung ungeeigneter Reifen
- Nichtbeachtung der Montagehinweise, ABE's und TÜV-Freigaben
- unsachgemäße Behandlung
§ 9 Sonstige Schadensersatzansprüche
Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche (im Folgenden:
Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen
Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung,
sind ausgeschlossen.
Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem
Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen.
Gegenüber Unternehmern ist der Schadensersatzanspruch wegen der Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren
Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder
wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.
Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und/oder Beschränkungen gelten ebenfalls
nicht, sofern ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine selbständige Garantie
für die Beschaffenheit der Sache übernommen wurde.
Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden
Regelungen nicht verbunden.
§ 10 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel
Für die Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt deutsches
materielles Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen
über Verträge über den internationalen Warenkauf (CSIG).
Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Kaufmann ist, bei allen aus dem
Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten
unser Firmensitz. Wir sind jedoch auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in
seinen übrigen Teilen verbindlich. Dies gilt nicht, wenn das Festhalten am
Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde.